Kindergeld 2014
Kindergeld 2014 und Kinderfreibetrag 2014
Ab 2014 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld 2014 und Kinderfreibeträge 2014. Das spart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung für das Kindergeld 2014 aufwendige Nachweise. Eltern bekommen auch dann eine weitere volle Kindergeld Auszahlung 2014, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient. Einschränkungen greifen erst, wenn sich noch eine zweite Ausbildung anschließt. Dann fließt das Kindergeld 2014 nur noch, wenn der Nachwuchs nicht mehr als 20 Wochenstunden regelmäßig jobbt – und wie bisher auch nur bis zum 25. Geburtstag.
Kindergeld Höhe in 2014
Die Staffelung der Kindergeld Höhe 2014 nach der Anzahl der Kinder ist seit je her ein prägendes Element. Derzeit werden in Deutschland für das erste und zweite Kind je 184 Euro gezahlt, für das dritte 190 Euro, für jedes weitere Kind 215 Euro. Dies bedeutet, dass insbesondere für Familien mit mehreren Kindern die Zahlung des Kindergeldes in 2014 einen wichtigen Faktor bei der Bewältigung aller finanziellen Verbindlichkeiten darstellt. Oftmals steigen hier nicht die Erwerbseinnahmen proportional ähnlich, wie die kindbedingten Ausgaben, so dass das Kindergeld 2014 vielfach ca. ein Drittel der Ausgaben kompensiert. Interessant ist dabei die monatliche Gehaltsberechnung mit dem Brutto Netto Rechner 2014.
Das Kindergeld ist eine
Sozialleistung, deren Bedeutung mit zunehmender Zahl der Kinder im
Haushalt relevanter wird. Für Alleinerziehende steigt die Relevanz, da
die Erwerbsquote insbesondere bei Alleinerziehenden mit jüngeren
Kindern deutlich geringer ist, als dies vergleichbar bei Paaren der
Fall ist. Die zentralen Zielsetzungen einer nachhaltigen
Familienpolitik in Deutschland im Hinblick auf die Zahlung von
Kindergeld bestehen in den folgenden Punkten:
-
die
Schaffung eines Nachteilsausgleichs zwischen den Familientypen sowie
gegenüber Kinderlosen,
- die Schaffung einer
wirtschaftlichen Stabilität, damit verbundene Reduzierung eines
Armutsrisikos sowie
- die Unterstützung von Familien mit
einem weiteren bestehenden Kinderwunsch.
Kindergeld 2014 in Abgrenzung zum Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag 2014 beläuft sich im Kalenderjahr 2014 auf 7008 Euro. Das Kindergeld für das erste und zweite Kind beträgt derzeit jeweils 184 Euro monatlich. Die Zahlung erfolgt bis zum 18. Lebensjahr, danach nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind noch in der Ausbildung befindet und weniger als 8 004 Euro zu versteuerndes Einkommen erzielt. Das steuerliche Existenzminimum soll vorrangig durch das Kindergeld 2014 gesichert werden. Daraus folgt aber nicht, dass der Bezug von Kindergeld im Endergebnis (beim Lohnsteuerjahresausgleich bzw. im Rahmen der Steuererklärung 2014) überhaupt keine Berücksichtigung mehr findet. Sondern es findet im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs oder im Rahmen der Steuererklärung eine Günstigerprüfung statt.
Kinderfreibetrag 2014
Das Existenzminimum des Kindes soll nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichts steuerfrei verbleiben. Aus diesem Grund wurden die Kinderfreibeträge 2014 geschaffen. Kinderfreibeträge werden nicht mehr automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.Die Eltern müssen jedes Jahr diese Eintragung beantragen, damit die Kinderfreibeträge 2014 bei der Berechnung der Kirchensteuer bzw. des Solidaritätszuschlages berücksichtigt werden. Bei der Berechnung der anfallenden Lohnsteuer werden die Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt. Die Zahlung von Kindergeld 2014 ist zunächst einmal vorrangig.
Kindergeldantrag auf Kindergeld für 2014
Der Kindergeldantrag auf Kindergeld 2012 muss von einer anspruchsberechtigten Personen mit Vorlage der Geburtsurkunde schriftlich beantragt werden. Beantragt wird das Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit. Von dort können Sie auch die entsprechenden Vordrucke erhalten. Kinder, welche bereits das 18. Lebensjahr überschritten haben, müssen weitere Nachweise vorlegen.
Der Kinderfreibetrag 2014 kann auf Antrag auch auf einen Stiefelternteil oder auf Großeltern übertragen werden, wenn sie das Kind in ihrem Haushalt aufgenommen haben. Für diese Fälle hält das Finanzamt einen besonderen amtlichen Vordruck (Anlage K) bereit. Als ELStAM wird die Zahl der Kinderfreibeträge nur bei den Steuerklassen I - IV gebildet. Kinder im Ausland werden bei der Zahl der Kinderfreibeträge nur berücksichtigt, wenn die dortigen Verhältnisse in etwa denen im Inland entsprechen.
Was ist die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag?
Ist das gezahlte Kindergeld 2014 höher als die durch die Anrechnung der Kinderfreibeträge 2014 von 7 008 Euro je Kind einzusparenden Steuern, war die Zahlung von Kindergeld 2014 für die Steuerpflichtigen günstiger als die Berücksichtigung. Ein Ausgleich findet nicht statt. Oder anders ausgedrückt, der Steuerpflichtige muss kein Kindergeld zurück bezahlen, nur weil der kalkulatorische Steuervorteil geringer war als das ausbezahlte Kindergeld.
Ist hingegen der durch die Anrechnung des Kinderfreibetrages mögliche Steuervorteil höher als das ausbezahlte Kindergeld 2014 wird dem Steuerpflichtigen die Differenz zwischen Steuervorteil und gezahlten Kindergeld noch ausbezahlt. In diesem Fall wäre die Anrechnung des Kinderfreibetrages somit günstiger. Damit sollte die Abgrenzung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag deutlich geworden sein.
Wichtig ist aber auch noch daran zu denken, dass bezüglich des Kindergeld 2014 es oder des Kinderfreibetrages ein absolutes "Alles oder Nichts" ab 2014 nicht mehr gilt. Bis 2014 galt folgende Regelung: Wenn das volljährige Kind mehr als 8 004 Euro zu versteuerndes Einkommen erzielte, musste das Kindergeld 2014 vollständig zurückgezahlt werden und auch den Kinderfreibetrag gab es dann nicht. Kinder und Eltern mussten deshalb darauf achten, dass diese Grenze nicht überschritten wurde. Auch ein Kind hatte die üblichen steuerlichen Freibeträge, so dass das Kind schätzungsweise rund 10 000 Euro verdienen durfte, bis das zu versteuernde Einkommen den Grenzbetrag überschreitete. Änderungen für das Kindergeld 2013 werden frühzeitig mitgeteilt.
Welche Kinder können für das Kindergeld 2014 berücksichtgt werden
Kinder sind für das Kindergeld 2014 relevant:- leibliche Kinder (sofern das Verwandtschaftsverhältnis mit Ihnen nicht durch Annahme erloschen ist) und angenommene Kinder sowie
- Pflegekinder (dazu gehören nicht Kostkinder, die aus finanziellen Gründen aufgenommen worden sind).
Jedes Kind wird mit dem Zähler 0,5 berücksichtigt. Der Zähler erhöht sich auf 1,
- wenn die im Inland wohnenden leiblichen Eltern oder Pflegeeltern eines Kindes miteinander verheiratet sind und nicht dauernd getrennt leben,
- wenn nicht dauernd getrennt lebende und im Inland wohnende Ehegatten ein Kind gemeinsam angenommen haben,
- wenn der andere Elternteil eines leiblichen oder angenommenen Kindes vor dem Beginn des Kalenderjahres 2014 verstorben ist,
- wenn der Arbeitnehmer das Kind nur allein angenommen hat,
- wenn es sich um ein Pflegekind handelt und das Pflegekindschaftsverhältnis nur zum Arbeitnehmer besteht,
- wenn der Wohnsitz des anderen Elternteils nicht zu ermitteln ist,
- wenn der Vater des Kindes amtlich nicht feststellbar ist, z. B. weil die Mutter den Namen des Vaters nicht bekannt gegeben hat, oder
- wenn der andere Elternteil voraussichtlich während des gesamten Kalenderjahres 2014 im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Kindergeld 2014 Auszahlungstermine
Das Kindergeld wird während des jeweiligen Monats ausgezahlt, für den auch ein Anspruch besteht. Die genauen Kindergeld 2014 Auszahlungstermine für die monatliche Überweisung des Kindergeld durch die Familienkasse wird durch die Kindergeldnummer bestimmt. Dabei ist für den Zeitpunkt der Auszahlung die letzte Ziffer der Kindergeldnummer maßgeblich. Die Überweisungen beginnen am Anfang des Monats für die Kindergeldnummern mit den Endziffern 0 und 1. Für die Endziffern 8 und 9 am Ende des Monats.
Sollte das Kindergeld 2014 nicht durch die Familienkasse, sondern durch eine Gehalts- und Besoldungsstelle des öffentlichen Dienstes ausgezahlt werden, dann erfolgt die Zahlung zusammen mit dem Lohn bzw. Gehalt für den jeweiligen Monat.
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Merkblatt der Familienkasse zum Kindergeld 2014
Die Familienkasse des Bundeszentralamt für Steuern hat ein Merkblatt zum Kindergeld 2014 veröffentlicht. Dieses Merkblatt soll dem Leser einen Überblick über den Umfang der gesetzlichen Regelungen zum Kindergeld 2014 gebe. Dabei sind verschiedene Rechte und Pflichten zu beachten. Grundsätzlich gilt dabei, dass das Kindergeld 2014 zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt wird.
In dem Merkblatt wird dargestellt, wer das Kindergeld 2014 erhält und für welche Kinder man das Kindergeld erhalten kann. Wichtig ist auch zu wissen, über welche Voraussetzungen müssen die Kinder über 18 Jahre alt zusätzlich erfüllen (z.B. Kinder ohne Ausbildungsplatz oder ohne Arbeitsplatz). Darüber hinaus erhalten Sie Informationen über die Höhe des Kindergelds 2014 und was ein Zählkind ist. Geklärt werden auch die Fragen, wer das Kindergeld 2014 erhält, wenn mehrere Personen anspruchsberechtigt sind und welche Leistungen die Zahlung des Kindergeldes 2014 ganz oder teilweise ausschließen.
Behinderte Kinder und das Kindergeld 2014
Für über 18 Jahre alte Kinder, die
wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande
sind,
sich selbst zu unterhalten, kann ebenfalls auf Antrag
vom Finanzamt ein Kinderfreibetrag gebildet werden. Dies
gilt
auch für Kinder, die älter als 25 Jahre sind, wenn die Behinderung vor
Vollendung des 25.Lebensjahres
eingetreten
ist. Kinder, die wegen einer vor dem 1.Januar 2007 in der Zeit ab der
Vollendung ihres 25. Lebensjahres und vor Vollendung ihres 27.
Lebensjahres eingetretenen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu
unterhalten, werden auch weiterhin berücksichtigt. Wegen der
Übertragung des dem Kind zustehenden Pauschbetrags für
behinderteMenschen auf die Eltern.
Pflegekinder und das Kindergeld 2014
Für Pflegekinder wird auf
Antrag durch das Finanzamt ein Kinderfreibetrag gebildet. Als Ihr
Pflegekind ist ein Kind
anzuerkennen, das mit Ihnen durch eine
familienähnliche, auf längere Dauer angelegte Beziehung verbunden ist
und
das Sie in Ihrem Haushalt aufgenommen haben. Voraussetzung ist ferner,
dass das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht
mehr besteht und Sie das Kind nicht zu Erwerbszwecken
aufgenommen
haben.
Kindergeld: Die Geschichte bis heute
Das
Kindergeld
enthält für Familien mit niedrigen bis mittleren Einkommen eine
Förderkomponente, dessen Anteil zwischen 6 % und 22 % am
Haushaltseinkommen liegt (je nach Familientyp und Einkommen).
Seit
dem Jahr 1954 gibt es in Deutschland vergleichbare Leistungen ähnlich
dem heutigen Kindergeld. 1954 wurde eine Familie jedoch erst ab
dem 3. Kind finanziell unterstützt. Ab 1955 wurden erstmals Arbeitslose
ab dem 3. Kind unterstützt. Ab 1961 erfolgte die Unterstützung bereits
ab dem 2. Kind. Seit 1975 werden Familien bereits ab dem 1. Kind
unterstützt, wobei gleichzeitig der Kinderfreibetrag entfiel, der
jedoch im Jahr 1983 wieder eingeführt wurde. Seit 1996 wird auch das
Kindergeld auf den Steuerfreibetrag angerechnet. Die Höhe des
Kindergeldes hat keinen Einfluss auf die Krankenversicherung 2014 oder die Beitragsbemessungsgrenze 2014.
Kindergeldanspruch für 2014
Bei Kindern, die einen freiwilligen Dienst leisten, besteht der Anspruch auf Kindergeld in 2014 ebenfalls bis zum 25. Lebensjahr. Bei Leistung von Zivil- oder Wehrdiensten ist dies jedoch nicht der Fall, hier entfällt eine Anspruchsberechtigung. Bei behinderten Kindern, die nicht allein unterhaltspflichtig sein können, gelten Sonderregelungen, die u.U. einen Anspruch auf eine Zahlung nach dem 25. Lebensjahr rechtfertigen.Jeder Elternteil, der anspruchsberechtigt ist, ist auch bezugsberechtigt von Kindergeld 2014. Dies könnte auch für Großeltern, Stief- oder Pflegeeltern zutreffend sein, wenn das Kind dort seinen Lebensmittelpunkt hat. Jedoch kann nur eine Person das Kindergeld empfangen.
Das Kindergeld 2014 wird von der Familienkasse immer im Laufe des Monats ausgezahlt, für den ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Zeitpunkt für diese monatliche Überweisung hängt von der Kindergeldnummer ab, die den Schreiben der Familienkassen zu entnehmen ist.
Es ist auch möglich, zur Sicherung des Lebensunterhaltes eines in Ausbildung befindlichen Kindes das Kindergeld direkt dem anspruchsberechtigten Kind zukommen zu lassen. Auch in diesem Fall muss eine entsprechende Beantragung bei der Familienkasse vorgenommen werden.
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