Zum Inhalt springen

Kindergeldanspruch als Azubi: Wann gibt es Kindergeld während der Ausbildung?

Kindergeldanspruch als AzubiDie Ausbildung ist ein wichtiger Schritt ins Berufsleben – und für viele Azubis und ihre Eltern stellt sich die Frage, ob während dieser Zeit weiterhin Kindergeld gezahlt wird. Der Kindergeldanspruch als Azubi hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Art der Ausbildung, das Alter des Azubis und die finanzielle Situation.

In Deutschland wird Kindergeld in der Regel bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Anspruch jedoch bis zum 25. Lebensjahr bestehen bleiben. Für Azubis ist besonders wichtig, dass die Ausbildung als erste Berufsausbildung oder als erstmaliger Berufsabschluss gilt. Dies ist in den meisten Fällen der Fall, sodass der Kindergeldanspruch als Azubi weiterhin besteht.

Die gesetzliche Grundlage für den Kindergeldanspruch als Azubi ist klar geregelt. Entscheidend ist, dass der Auszubildende sich in einer Berufsausbildung befindet, die auf einen anerkannten Berufsabschluss abzielt. Dazu zählen nicht nur die klassische duale Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule, sondern auch schulische Ausbildungen oder ein duales Studium.

Kindergeldanspruch als Azubi: Die wichtigsten Fakten

Der Kindergeldanspruch als Azubi bleibt in der Regel bestehen, solange die Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist und der Auszubildende die Altersgrenze nicht überschreitet. In Deutschland gilt dabei eine Altersgrenze von 25 Jahren für die erste Berufsausbildung oder den ersten Berufsabschluss.

Ein wichtiger Punkt ist die Definition der Ausbildung. Als Berufsausbildung gilt jede Ausbildung, die auf einen anerkannten Berufsabschluss abzielt. Dazu zählen die duale Ausbildung, schulische Ausbildungen an Berufsfachschulen oder Fachakademien sowie ein duales Studium. Auch ein Volontariat oder ein Anerkennungsjahr können unter bestimmten Voraussetzungen als Berufsausbildung gelten.

Für den Kindergeldanspruch als Azubi ist es zudem entscheidend, dass die Ausbildung ernsthaft und zielgerichtet verfolgt wird. Dies bedeutet, dass der Auszubildende regelmäßig am Unterricht und an den praktischen Ausbildungsabschnitten teilnimmt und die Ausbildung nicht nur nebenbei betreibt. Bei einem Abbruch der Ausbildung oder einem Wechsel in einen Job ohne Ausbildungsbezug endet der Kindergeldanspruch.

Kindergeldanspruch als Azubi – Übersicht nach Ausbildungsart

Kindergeldanspruch als Azubi nach Ausbildungsart (Stand: Juni 2026)

Ausbildungsart Kindergeldanspruch? Bis Alter Voraussetzungen Einordnung
Duale Ausbildung (Betrieb + Berufsschule) ✅ Ja 25 Jahre Ausbildungsvertrag, ernsthaftes und zielgerichtetes Streben nach dem Berufsabschluss Kindergeld wird für die gesamte Dauer der Ausbildung gezahlt, solange der Azubi unter 25 Jahre alt ist.
Schulische Ausbildung (z. B. Berufsfachschule) ✅ Ja 25 Jahre Schulbescheinigung, ernsthafte und zielgerichtete Ausbildung Gilt als erste Berufsausbildung, wenn kein vorheriger Berufsabschluss vorliegt.
Duales Studium ✅ Ja 25 Jahre Ausbildungsvertrag + Immatrikulation, ernsthaftes Studium Wird wie eine Berufsausbildung behandelt, solange es sich um den ersten Berufsabschluss handelt.
FSJ/FÖJ/BFD ✅ Ja 25 Jahre Offizieller Dienstvertrag Wird als Ausbildung im Sinne des Kindergeldrechts behandelt.
Praktikum (im Rahmen der Ausbildung) ✅ Ja 25 Jahre Praktikumsvertrag, Teil der Ausbildung Kindergeldanspruch bleibt bestehen, wenn das Praktikum zur Ausbildung gehört.
Zweitausbildung (nach abgeschlossenem Berufsabschluss) ⚠️ Eingeschränkt 25 Jahre Ausbildungsvertrag, keine vorherige abgeschlossene Berufsausbildung in diesem Bereich Kindergeld wird nur gezahlt, wenn es sich um eine weitere erstmalige Berufsausbildung handelt (z. B. nach Abitur direkt Studium).
Job ohne Ausbildung ❌ Nein 18 Jahre Keine (reine Berufstätigkeit) Kindergeldanspruch endet mit dem 18. Lebensjahr, wenn keine Ausbildung erfolgt.

Hinweis: Die Angaben basieren auf der aktuellen Rechtslage in Deutschland (Stand Juni 2026). Die genauen Bedingungen können je nach Einzelfall variieren.

Bis zu welchem Alter gibt es Kindergeld als Azubi?

Der Kindergeldanspruch als Azubi besteht in der Regel bis zum 25. Lebensjahr. Diese Altersgrenze gilt für die erste Berufsausbildung oder den ersten Berufsabschluss. Dazu zählen die duale Ausbildung, schulische Ausbildungen sowie ein duales Studium, sofern es sich um den ersten Berufsabschluss handelt.

Die Altersgrenze von 25 Jahren gilt unabhängig davon, ob die Ausbildung direkt nach der Schulzeit beginnt oder erst später aufgenommen wird. Entscheidend ist, dass es sich um die erste Berufsausbildung handelt. Hat der Auszubildende bereits einen Berufsabschluss, kann der Kindergeldanspruch als Azubi nur unter bestimmten Voraussetzungen weiterbestehen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Ernsthaftigkeit der Ausbildung. Der Auszubildende muss die Ausbildung zielgerichtet und mit dem Ziel verfolgen, einen anerkannten Berufsabschluss zu erlangen. Bei einem Abbruch der Ausbildung oder einem Wechsel in einen Job ohne Ausbildungsbezug endet der Kindergeldanspruch mit dem 18. Lebensjahr.

Für Azubis, die ihre Ausbildung nach dem 25. Lebensjahr beginnen, besteht in der Regel kein Kindergeldanspruch mehr. Ausnahmen gibt es nur in besonderen Härtefällen, die individuell mit der Familienkasse geklärt werden müssen.

5 wichtige Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch als Azubi

Diese Übersicht zeigt die wichtigsten Punkte, die für den Kindergeldanspruch als Azubi erfüllt sein müssen:

  1. Erste Berufsausbildung: Der Kindergeldanspruch als Azubi besteht nur für die erste Berufsausbildung oder den ersten Berufsabschluss.
  2. Anerkannter Berufsabschluss: Die Ausbildung muss auf einen anerkannten Berufsabschluss abzielen (z. B. IHK-Abschluss, Gesellenbrief).
  3. Ernsthaftes und zielgerichtetes Streben: Der Azubi muss die Ausbildung regelmäßig besuchen und aktiv am Ausbildungsziel arbeiten.
  4. Altersgrenze: Der Kindergeldanspruch als Azubi besteht bis zum 25. Lebensjahr.
  5. Keine vorherige abgeschlossene Berufsausbildung: Bei einer Zweitausbildung wird Kindergeld nur gezahlt, wenn es sich um eine weitere erstmalige Berufsausbildung handelt.

So beantragst du Kindergeld als Azubi

Die Beantragung von Kindergeld als Azubi ist in der Regel unkompliziert, wenn einige Punkte beachtet werden. Der Antrag muss bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. Dies kann online, schriftlich oder persönlich in einer Geschäftsstelle erfolgen.

Der Antrag auf Kindergeld als Azubi sollte idealerweise vor Beginn der Ausbildung gestellt werden. So kann sichergestellt werden, dass es zu keinen Unterbrechungen bei den Zahlungen kommt. Falls der Antrag erst nach Beginn der Ausbildung gestellt wird, kann das Kindergeld rückwirkend für bis zu vier Monate gezahlt werden.

Für den Antrag werden verschiedene Unterlagen benötigt. Dazu zählen in der Regel der Ausbildungsvertrag, eine Immatrikulationsbescheinigung (bei dualem Studium), der Personalausweis des Azubis sowie die Kindergeldnummer. Falls der Azubi noch nicht 18 Jahre alt ist, muss der Antrag von den Eltern gestellt werden. Ab dem 18. Lebensjahr kann der Azubi den Antrag selbst stellen.

Nach der Antragstellung erhältst du einen Bescheid von der Familienkasse, in dem der Kindergeldanspruch als Azubi bestätigt oder abgelehnt wird. Bei einer Ablehnung wird in der Regel begründet, warum kein Anspruch besteht. In diesem Fall kann Widerspruch eingelegt werden, wenn die Ablehnung nicht nachvollziehbar ist.

Häufige Fragen zum Kindergeldanspruch als Azubi

Habe ich als Azubi Anspruch auf Kindergeld?

Ja, als Azubi hast du in der Regel Anspruch auf Kindergeld, wenn du eine erste Berufsausbildung oder einen ersten Berufsabschluss anstrebst. Der Anspruch besteht bis zum 25. Lebensjahr.

Bis zu welchem Alter gibt es Kindergeld als Azubi?

Kindergeld als Azubi wird bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, solange die Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist und es sich um die erste Berufsausbildung handelt.

Bekomme ich Kindergeld als Azubi mit eigenem Einkommen?

Ja, Kindergeld als Azubi wird unabhängig vom eigenen Einkommen gezahlt. Allerdings gibt es Einkommensgrenzen für den Kinderzuschlag (nicht für das Kindergeld selbst).

Was passiert mit dem Kindergeldanspruch, wenn ich meine Ausbildung abbreche?

Bei einem Abbruch der Ausbildung endet der Kindergeldanspruch als Azubi mit dem 18. Lebensjahr, es sei denn, du beginnst direkt eine neue Ausbildung.

Gilt der Kindergeldanspruch auch für ein duales Studium?

Ja, ein duales Studium gilt als Berufsausbildung. Der Kindergeldanspruch als Azubi besteht bis zum 25. Lebensjahr, solange es sich um den ersten Berufsabschluss handelt.

Muss ich als Azubi den Kindergeldantrag selbst stellen?

Nein, solange du unter 18 Jahre alt bist, stellen die Eltern den Antrag. Ab dem 18. Lebensjahr kannst du den Antrag selbst bei der Familienkasse stellen.

Kindergeldanspruch als Azubi und BAföG – geht das gleichzeitig?

Ja, Kindergeld und BAföG können gleichzeitig bezogen werden. Das Kindergeld wird an die Eltern gezahlt, während BAföG direkt an den Azubi geht.

Was passiert, wenn ich als Azubi heirate?

Bei einer Heirat endet der Kindergeldanspruch als Azubi mit dem Monat der Heirat, da der Azubi dann nicht mehr als Kind im Sinne des Steuerrechts gilt.

Quellen und weiterführende Informationen

Über diesen Artikel

Dieser Artikel wurde redaktionell erstellt und basiert auf der aktuellen Rechtslage in Deutschland (Stand Juni 2026). Die Angaben zum Kindergeldanspruch als Azubi wurden sorgfältig recherchiert.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Stand der Informationen: Juni 2026