Kindergeld 2012

Kindergeld 2012 und Kinderfreibetrag 2012

Der Anspruch auf Kindergeld 2012 besteht ab der Geburt und endet mit dem vollendeten 18. Lebensjahr. Es wird auf einen entsprechenden Kindergeldantrag für das Kindergeld 2012, der bei der Familienkasse zu stellen ist, monatlich gezahlt. Für ein Kind, das nach dem 18. Lebensjahr eine Ausbildung und/ oder ein Studium beginnt, kann ebenfalls bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ein Kindergeldantrag auf Kindergeld 2012 gestellt werden. Auch einer Ausbildung ähnlichen Maßnahme, wie z. B. Praktika, werden anerkannt, wenn diese Maßnahme dem angestrebten Beruf zuträglich ist.

Ab 2012
entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld 2012 und Kinderfreibeträge 2012. Das spart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung für das Kindergeld 2012 aufwendige Nachweise. Eltern bekommen auch dann eine weitere volle Kindergeld Auszahlung 2012, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient. Einschrän­kungen greifen erst, wenn sich noch eine zweite Ausbildung anschließt. Dann fließt das Kindergeld 2012 nur noch, wenn der Nachwuchs nicht mehr als 20 Wochenstunden regelmäßig jobbt – und wie bisher auch nur bis zum 25. Geburtstag.

Kindergeld Höhe in 2012

Die Staffelung der Kindergeld Höhe nach der Anzahl der Kinder ist seit je her ein prägendes Element. Derzeit werden in Deutschland für das erste und zweite Kind je 184 Euro gezahlt, für das dritte 190 Euro, für jedes weitere Kind 215 Euro. Dies bedeutet, dass insbesondere für Familien mit mehreren Kindern die Zahlung des Kindergeldes in 2012 einen wichtigen Faktor bei der Bewältigung aller finanziellen Verbindlichkeiten darstellt. Oftmals steigen hier nicht die Erwerbseinnahmen proportional ähnlich, wie die kindbedingten Ausgaben, so dass das Kindergeld 2012 vielfach ca. ein Drittel der Ausgaben kompensiert. Interessant ist dabei die monatliche Gehaltsberechnung mit dem Brutto Netto Rechner 2012.

Das Kindergeld ist eine Sozialleistung, deren Bedeutung mit zunehmender Zahl der Kinder im Haushalt relevanter wird. Für Alleinerziehende steigt die Relevanz, da die Erwerbsquote insbesondere bei Alleinerziehenden mit jüngeren Kindern deutlich geringer ist, als dies vergleichbar bei Paaren der Fall ist. Die zentralen Zielsetzungen einer nachhaltigen Familienpolitik in Deutschland im Hinblick auf die Zahlung von Kindergeld bestehen in den folgenden Punkten:

- die Schaffung eines Nachteilsausgleichs zwischen den Familientypen sowie gegenüber Kinderlosen,
- die Schaffung einer wirtschaftlichen Stabilität, damit verbundene Reduzierung eines Armutsrisikos sowie
- die Unterstützung von Familien mit einem weiteren bestehenden Kinderwunsch.

Kindergeld 2012 in Abgrenzung zum Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag 2012 beläuft sich im Kalenderjahr 2012 auf 7008 Euro. Das Kindergeld für das erste und zweite Kind beträgt derzeit jeweils 184 Euro monatlich. Die Zahlung erfolgt bis zum 18. Lebensjahr, danach nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind noch in der Ausbildung befindet und weniger als 8 004 Euro zu versteuerndes Einkommen erzielt. Das steuerliche Existenzminimum soll vorrangig durch das Kindergeld 2012 gesichert werden. Daraus folgt aber nicht, dass der Bezug von Kindergeld im Endergebnis (beim Lohnsteuerjahresausgleich bzw. im Rahmen der Steuererklärung 2012) überhaupt keine Berücksichtigung mehr findet. Sondern es findet im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs oder im Rahmen der Steuererklärung eine Günstigerprüfung statt.

Kinderfreibetrag 2012

Das Existenzminimum des Kindes soll nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichts steuerfrei verbleiben. Aus diesem Grund wurden die Kinderfreibeträge 2012 geschaffen. Kinderfreibeträge werden nicht mehr automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Die Eltern müssen jedes Jahr diese Eintragung beantragen, damit die Kinderfreibeträge 2012 bei der Berechnung der Kirchensteuer bzw. des Solidaritätszuschlages berücksichtigt werden. Bei der Berechnung der anfallenden Lohnsteuer werden die Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt. Die Zahlung von Kindergeld 2012 ist zunächst einmal vorrangig.

Kindergeldantrag auf Kindergeld für 2012

Der Kindergeldantrag auf Kindergeld muss von einer anspruchsberechtigten Personen mit Vorlage der Geburtsurkunde schriftlich beantragt werden. Beantragt wird das Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit. Von dort können Sie auch die entsprechenden Vordrucke erhalten. Kinder, welche bereits das 18. Lebensjahr überschritten haben, müssen weitere Nachweise vorlegen.

Der Kinderfreibetrag 2012 kann auf Antrag auch auf einen Stiefelternteil oder auf Großeltern übertragen werden, wenn sie das Kind in ihrem Haushalt aufgenommen haben. Für diese Fälle hält das Finanzamt einen besonderen amtlichen Vordruck (Anlage K) bereit. Als ELStAM wird die Zahl der Kinderfreibeträge nur bei den Steuerklassen I - IV gebildet. Kinder im Ausland werden bei der Zahl der Kinderfreibeträge nur berücksichtigt, wenn die dortigen Verhältnisse in etwa denen im Inland entsprechen.

Was ist die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag?

Dabei führt das Finanzamt eine Vergleichsberechnung durch und zwar in der Form, dass einerseits die Steuerschuld berechnet wird ohne die Kinderfreibeträge zu berücksichtigen. In einer zweiten Rechnung wird dann ausgerechnet, wie viele Steuern weniger bezahlt werden müssten, wenn die Kinderfreibeträge 2012 berücksichtigt würden. Danach wird das Ergebnis mit dem gezahlten Kindergeld verglichen.

Ist das gezahlte Kindergeld 2012 höher als die durch die Anrechnung der Kinderfreibeträge 2012 von 7 008 Euro je Kind einzusparenden Steuern, war die Zahlung von Kindergeld 2012 für die Steuerpflichtigen günstiger als die Berücksichtigung. Ein Ausgleich findet nicht statt. Oder anders ausgedrückt, der Steuerpflichtige muss kein Kindergeld zurück bezahlen, nur weil der kalkulatorische Steuervorteil geringer war als das ausbezahlte Kindergeld.

Ist hingegen der durch die Anrechnung des Kinderfreibetrages mögliche Steuervorteil höher als das ausbezahlte Kindergeld 2012 wird dem Steuerpflichtigen die Differenz zwischen Steuervorteil und gezahlten Kindergeld noch ausbezahlt. In diesem Fall wäre die Anrechnung des Kinderfreibetrages somit günstiger. Damit sollte die Abgrenzung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag deutlich geworden sein.

Wichtig ist aber auch noch daran zu denken, dass bezüglich des Kindergeld 2012 es oder des Kinderfreibetrages ein absolutes "Alles oder Nichts" ab 2012 nicht mehr gilt. Bis 2012 galt folgende Regelung: Wenn das volljährige Kind mehr als 8 004 Euro zu versteuerndes Einkommen erzielte, musste das Kindergeld 2012 vollständig zurückgezahlt werden und auch den Kinderfreibetrag gab es dann nicht. Kinder und Eltern mussten deshalb darauf achten, dass diese Grenze nicht überschritten wurde. Auch ein Kind hatte die üblichen steuerlichen Freibeträge, so dass das Kind schätzungsweise rund 10 000 Euro verdienen durfte, bis das zu versteuernde Einkommen den Grenzbetrag überschreitete. Änderujgen für das Kindergeld 2013 werden frühzeitig mitgeteilt.

Welche Kinder können für das Kindergeld 2012 berücksichtgt werden

Kinder sind für das Kindergeld 2012 relevant:
- leibliche Kinder (sofern das Verwandtschaftsverhältnis mit Ihnen nicht durch Annahme erloschen ist) und angenommene Kinder sowie
- Pflegekinder (dazu gehören nicht Kostkinder, die aus finanziellen Gründen aufgenommen worden
sind).

Jedes Kind wird mit dem Zähler 0,5 berücksichtigt. Der Zähler erhöht sich auf 1,
- wenn die im Inland wohnenden leiblichen Eltern oder Pflegeeltern eines Kindes miteinander verheiratet sind und nicht dauernd getrennt leben,
- wenn nicht dauernd getrennt lebende und im Inland wohnende Ehegatten ein Kind gemeinsam angenommen haben,
- wenn der andere Elternteil eines leiblichen oder angenommenen Kindes vor dem Beginn des Kalenderjahres 2012 verstorben ist,
- wenn der Arbeitnehmer das Kind nur allein angenommen hat,
- wenn es sich um ein Pflegekind handelt und das Pflegekindschaftsverhältnis nur zum Arbeitnehmer besteht,
- wenn der Wohnsitz des anderen Elternteils nicht zu ermitteln ist,
- wenn der Vater des Kindes amtlich nicht feststellbar ist, z. B. weil die Mutter den Namen des Vaters nicht bekannt gegeben hat, oder
- wenn der andere Elternteil voraussichtlich während des gesamten Kalenderjahres 2012 im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Kindergeld 2012 Auszahlungstermine

Das Kindergeld wird während des jeweiligen Monats ausgezahlt, für den auch ein Anspruch besteht. Die genauen Kindergeld 2012 Auszahlungstermine für die monatliche Überweisung des Kindergeld durch die Familienkasse wird durch die Kindergeldnummer bestimmt. Dabei ist für den Zeitpunkt der Auszahlung die letzte Ziffer der Kindergeldnummer maßgeblich. Die Überweisungen beginnen am Anfang des Monats für die Kindergeldnummern mit den Endziffern 0 und 1. Für die Endziffern 8 und 9 am Ende des Monats.

Sollte das Kindergeld 2012 nicht durch die Familienkasse, sondern durch eine Gehalts- und Besoldungsstelle des öffentlichen Dienstes ausgezahlt werden, dann erfolgt die Zahlung zusammen mit dem Lohn bzw. Gehalt für den jeweiligen Monat.

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Merkblatt der Familienkasse zum Kindergeld 2012

Die Familienkasse des Bundeszentralamt für Steuern hat ein Merkblatt zum Kindergeld 2012 veröffentlicht. Dieses Merkblatt soll dem Leser einen Überblick über den Umfang der gesetzlichen Regelungen zum Kindergeld 2012 gebe. Dabei sind verschiedene Rechte und Pflichten zu beachten. Grundsätzlich gilt dabei, dass das Kindergeld 2012 zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt wird.

In dem Merkblatt wird dargestellt, wer das Kindergeld 2012 erhält und für welche Kinder man das Kindergeld erhalten kann. Wichtig ist auch zu wissen, über welche Voraussetzungen müssen die Kinder über 18 Jahre alt zusätzlich erfüllen (z.B. Kinder ohne Ausbildungsplatz oder ohne Arbeitsplatz). Darüber hinaus erhalten Sie Informationen über die Höhe des Kindergelds 2012 und was ein Zählkind ist. Geklärt werden auch die Fragen, wer das Kindergeld 2012 erhält, wenn mehrere Personen anspruchsberechtigt sind und welche Leistungen die Zahlung des Kindergeldes 2012 ganz oder teilweise ausschließen.

Behinderte Kinder und das Kindergeld 2012

Für über 18 Jahre alte Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind,
sich selbst zu unterhalten, kann ebenfalls auf Antrag vom Finanzamt ein Kinderfreibetrag gebildet werden. Dies
gilt auch für Kinder, die älter als 25 Jahre sind, wenn die Behinderung vor Vollendung des 25.Lebensjahres
eingetreten ist. Kinder, die wegen einer vor dem 1.Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung ihres 25. Lebensjahres und vor Vollendung ihres 27. Lebensjahres eingetretenen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, werden auch weiterhin berücksichtigt. Wegen der Übertragung des dem Kind zustehenden Pauschbetrags für behinderteMenschen auf die Eltern.

Pflegekinder und das Kindergeld 2012

Für Pflegekinder wird auf Antrag durch das Finanzamt ein Kinderfreibetrag gebildet. Als Ihr Pflegekind ist ein Kind
anzuerkennen, das mit Ihnen durch eine familienähnliche, auf längere Dauer angelegte Beziehung verbunden ist
und das Sie in Ihrem Haushalt aufgenommen haben. Voraussetzung ist ferner, dass das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht mehr besteht und Sie  das Kind nicht zu Erwerbszwecken aufgenommen haben.

Kindergeld: Die Geschichte bis heute

Das Kindergeld enthält für Familien mit niedrigen bis mittleren Einkommen eine Förderkomponente, dessen Anteil zwischen 6 % und 22 % am Haushaltseinkommen liegt (je nach Familientyp und Einkommen).
Seit dem Jahr 1954 gibt es in Deutschland vergleichbare Leistungen ähnlich dem heutigen Kindergeld. 1954 wurde eine Familie jedoch erst ab dem 3. Kind finanziell unterstützt. Ab 1955 wurden erstmals Arbeitslose ab dem 3. Kind unterstützt. Ab 1961 erfolgte die Unterstützung bereits ab dem 2. Kind. Seit 1975 werden Familien bereits ab dem 1. Kind unterstützt, wobei gleichzeitig der Kinderfreibetrag entfiel, der jedoch im Jahr 1983 wieder eingeführt wurde. Seit 1996 wird auch das Kindergeld auf den Steuerfreibetrag angerechnet. Die Höhe des Kindergeldes hat keinen Einfluss auf die Krankenversicherung 2012 oder die Beitragsbemessungsgrenze 2012.

Kindergeldanspruch für 2012

Bei Kindern, die einen freiwilligen Dienst leisten, besteht der Anspruch auf Kindergeld in 2012 ebenfalls bis zum 25. Lebensjahr. Bei Leistung von Zivil- oder Wehrdiensten ist dies jedoch nicht der Fall, hier entfällt eine Anspruchsberechtigung. Bei behinderten Kindern, die nicht allein unterhaltspflichtig sein können, gelten Sonderregelungen, die u.U. einen Anspruch auf eine Zahlung nach dem 25. Lebensjahr rechtfertigen.

Jeder Elternteil, der anspruchsberechtigt ist, ist auch bezugsberechtigt von Kindergeld 2012. Dies könnte auch für Großeltern, Stief- oder Pflegeeltern zutreffend sein, wenn das Kind dort seinen Lebensmittelpunkt hat. Jedoch kann nur eine Person das Kindergeld empfangen.

Das Kindergeld 2012 wird von der Familienkasse immer im Laufe des Monats ausgezahlt, für den ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Zeitpunkt für diese monatliche Überweisung hängt von der Kindergeldnummer ab, die den Schreiben der Familienkassen zu entnehmen ist.

Es ist auch möglich, zur Sicherung des Lebensunterhaltes eines in Ausbildung befindlichen Kindes das Kindergeld direkt dem anspruchsberechtigten Kind zukommen zu lassen. Auch in diesem Fall muss eine entsprechende Beantragung bei der Familienkasse vorgenommen werden.

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